1818 – 1933
München:
Prannerstraße 8

  • Verfassung
  • Parlamentarismus
  • Wahlen

Das Landtagsgebäude in der Prannerstraße war Sitz der 1818 geschaffenen Ständeversammlung, ab 1848 Landtag. Hier entfaltete sich der Frühparlamentarismus und die Dynamik zum Wandel Bayerns zur parlamentarischen Demokratie sowie demokratische Politik in den Jahren der Weimarer Republik bis 1933.

„Für das ganze Königreich
 besteht eine allgemeine
in zwey Kammern
 abgetheilte Stände-Versammlung.“

Das Gebäude an der Prannerstraße beherbergte von 1819 bis 1933 das bayerische Parlament. Die Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 sah die Mitwirkung einer Ständeversammlung an der Gesetzgebung vor. Diese bestand aus zwei Kammern: der ersten, der Kammer der Reichsräte mit Vertretern des Adels und der Geistlichkeit, und der zweiten, der Kammer der vom Volk gewählten Abgeordneten. Wahlberechtigt war in Abhängigkeit von Steuerzahlungen ein kleinerer Teil der Bevölkerung. Die Rechte der Ständeversammlung trugen zu einer Dynamisierung des frühen Parlamentarismus bei.

Im Zuge der europaweiten Revolution 1848 wurden weitreichende Verfassungsreformen durchgeführt. Alle volljährigen männlichen Staatsbürger, die Steuern zahlten, konnten jetzt die Mitglieder der Kammer der Abgeordneten wählen. Fortan hieß die „Ständeversammlung“ offiziell „Landtag“. Wahlrechtsreformen 1905/06 erweiterten die demokratische Basis des Landtags. Vergeblich beantragten 1917 die MSPD-Abgeordneten Erhard Auer und Max Süßheim die Parlamentarisierung des politischen Systems.

Der entscheidende Wandel erfolgte 1918/19. In der Krise am Ende des Ersten Weltkriegs beschloss die zweite Kammer des Landtags die Demokratisierung Bayerns in Form einer parlamentarischen Monarchie. Noch vor der Umsetzung stürzte die Revolution am 7. November 1918 Regierung, Landtag und Monarchie. Kurt Eisner rief den Freistaat (Republik) aus. Ziele der Revolutionsregierung waren das Ende des Kriegs und die Demokratisierung. Aus ersten allgemeinen Wahlen ging im Januar 1919 ein neuer Landtag hervor. Nach der Ermordung Eisners und einer Schießerei im Landtag sowie der Radikalisierung der Revolution in München wich das Parlament nach Bamberg aus. Dort beschloss es im August 1919 eine demokratische Verfassung.

In den folgenden fünfzehn Jahren tagte der in seinen Kompetenzen wesentlich gestärkte Landtag wieder in der Münchner Prannerstraße, wo sich angesichts der Modernisierungserfordernisse im Land sowie der Krisen der Weimarer Republik ein reges parlamentarisches Leben entfaltete. Unter dem Druck des NS-Regimes gab die Mehrheit im Landtag 1933 seine Kompetenzen preis. Mit dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ wurde der bayerische Landtag aufgelöst. Im Krieg wurde das Gebäude zerstört. Mit der Erneuerung von Staatlichkeit und Demokratie in Bayern etablierte sich der im Dezember 1946 erstmals wieder frei gewählte Landtag ab 1949 im Maximilianeum in München.



Die Märzrevolution 1848 und der bayerische Landtag

Auf den Spuren des Bayerischen Landtags mit Oberbürgermeister Dieter Reiter.