1949–heute:
München
Maximilianeum
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Das Maximilianeum ist als Sitz des Bayerischen Landtags seit 1949 der zentrale Ort der parlamentarischen Demokratie in Bayern.
„Dem Landtag ist im Maximilianeum
ein würdiges Heim bereitet worden.“
Das Maximilianeum ist seit 1949 Sitz des bayerischen Parlaments. Im Zuge des demokratischen Neuanfangs war man auf der Suche nach einem Tagungsort für den Landtag. Das von 1819 bis 1933 als Landtag genutzte Gebäude in der Prannerstraße war im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt worden. Im zerstörten München waren kaum nutzbare Räume zu finden. Übergangsweise tagte der Landtag in der Ludwig-Maximilians-Universität, im Brunnenhoftheater der Residenz und im Sophiensaal der Oberfinanzdirektion. Bei der Suche nach einem dauerhaften Ort fiel die Wahl schließlich auf das weitgehend unbeschädigte Maximilianeum.
Das Gebäude war von 1857 bis 1874 im Auftrag von König Maximilian II. von dem Architekten Friedrich Bürklein als Ort der historischen und künstlerischen Bildung erbaut worden. Es beherbergte eine Gemäldegalerie und die Studienstiftung Maximilianeum für Hochbegabte. Noch heute ist das Bauwerk im Besitz der Stiftung und dient auch als Wohnstätte für Stipendiatinnen und Stipendiaten. Der Bayerische Landtag ist Dauermieter und übernahm die Instandsetzung sowie Erweiterungsbaumaßnahmen.
Um ideale Arbeitsbedingungen für das Parlament zu schaffen, mussten neben dem Plenarsaal und dem Senatssaal zahlreiche weitere Räume wie Fraktionssäle und Konferenzzimmer, Verwaltungs-, Archiv- und Bibliotheksräume geschaffen werden. Im Sommer 1946 beschloss der Ministerrat, sofort mit den notwendigen Bauarbeiten zu beginnen – allerdings ohne Rücksprache mit der Gebäudeeigentümerin, der Stiftung Maximilianeum. Man einigte sich schließlich auf eine gemeinsame Nutzung des Gebäudes. Der Staat schloss einen Mietvertrag mit der Stiftung. Aus dem „Nationalbau“ aus der Zeit der Monarchie wurde der zentrale Ort für die parlamentarische Demokratie in Bayern.

Wilhelm Hoegner, der von den Amerikanern eingesetzte Ministerpräsident, reklamiert die Idee für den Einzug des Landtags ins Maximilianeum für sich. In seinen Erinnerungen schreibt er: „Die Isar rauschte, hoch über ihr prangte das Maximilianeum, das Gold an den Fresken leuchtete, und mir kam plötzlich der Gedanke, dem künftigen bayerischen Parlament diesen erhabenen Bau einzuräumen.“
Abb. Bildarchiv Bayerischer Landtag

1953 feierte die Studienstiftung Maximilianeum im Plenarsaal ihr Jubiläum. Vor den Wandteppich mit dem Staatswappen wurde zu diesem Anlass ein Gemälde des Stifters, König Maximilian II., gehängt.
Abb. Bayerische Staatsbibliothek München, Fotoarchiv Timpe

Ab 1947 erfolgte durch das Universitätsbauamt und den Architekten Carl Kerge der Wiederaufbau und Umbau des Maximilianeums. Der Plan zeigt auch den Senatssaal, der von 1949 bis zur Auflösung des Senats 1999 als Sitzungssaal für die Ständekammer genutzt wurde. Heute dient der Saal als Veranstaltungsraum.
Abb. Bildarchiv Bayerischer Landtag


Der damalige Landtagspräsident Alois Glück eröffnete 2005 den neuen Plenarsaal. Die Neugestaltung verbesserte die Arbeitsbedingungen und schuf neue technische Bedingungen. Kameras des Landtagsamts und des Bayerischen Rundfunks sind über den Regierungsbänken installiert und ermöglichen die Übertragung der Sitzungen im Internet.
Abb. Bildarchiv Bayerischer Landtag, AA09434A
Die Arbeit des Bayerischen Landtags

Nach der Wahl tritt der Landtag zusammen und wählt eine Ministerpräsidentin oder einen Ministerpräsidenten. Die Mitglieder der Staatsregierung werden dann von der Ministerpräsidentin oder vom Ministerpräsidenten berufen. Sie alle legen einen Eid ab.

Große Teile der Parlamentsarbeit werden in 14 ständigen Ausschüssen erledigt. Jeder Ausschuss ist für die Dauer einer Wahlperiode für ein bestimmtes Politikfeld zuständig, auf das sich seine Mitglieder spezialisieren. Die Ausschüsse bilden gewissermaßen im Kleinen das Parlament nach – inklusive der Mehrheitsverhältnisse. Sie beraten Gesetzentwürfe und Anträge und bereiten so die Sitzungen und Entscheidungen der Vollversammlung vor. Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zum Beispiel berät den Staatshaushalt.

Der Bayerische Landtag ist ein offenes Haus für alle Bürgerinnen und Bürger. Denn Demokratie muss sichtbar und erlebbar sein.

Alle fünf Jahre wird der Bayerische Landtag neu gewählt. Das System aus Direkt- und Listenmandaten soll sicherstellen, dass der Wille der Bevölkerung bestmöglich abgebildet wird.

Gesetze können im Freistaat Bayern von der Staatsregierung, den Fraktionen, allen Mitgliedern des Bayerischen Landtags oder vom Volk per Volksbegehren vorgeschlagen werden. In mehreren Schritten beraten dann die Vollversammlung des Landtags und die Ausschüsse und erst mit Zustimmung der Vollversammlung in der Schlussabstimmung kann ein Gesetz beschlossen werden.

Die Bayerische Verfassung gibt allen Bewohnerinnen und Bewohnern Bayerns das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden („Petitionen“) direkt an den Bayerischen Landtag zu wenden. Manche Petitionen werden von vielen Tausend Menschen gemeinsam eingereicht, wie 2015 eine Petition zur Abschaffung der Studiengebühren. Interessant ist das Petitionsrecht aber auch für Einzelpersonen, etwa wenn sie Streit mit Behörden (etwa über Baugenehmigungen oder Steuerangelegenheiten) haben. Auch wenn kein Rechtsanspruch vorliegt, tritt der Landtag häufig als Vermittler auf. Oft bekommen die Personen, die eine Petition eingereicht haben, die Gelegenheit, sich vor dem Ausschuss zu äußern.