1828/1832
Gaibach

  • Mitbestimmung
  • Verfassung
  • Meinungs- und Pressefreiheit

An der Konstitutionssäule in Gaibach wird seit 1828 an die bayerische Verfassung von 1818 erinnert.

Beim Gaibacher Fest 1832 wurden Rufe nach einer Reform der Verfassung, nach mehr Volksbeteiligung und Meinungsfreiheit laut.

„…einem Staate anzugehören,
  dessen Verfassung
fest gegen äußere und innere
 Angriffe steht…“

Aus Begeisterung für die bayerische Verfassung von 1818 ließ Franz Erwein Graf von Schönborn bei seinem Schloss in Gaibach eine monumentale Säule errichten. 1828 wurde die von dem Architekten Leo von Klenze entworfene Säule fertiggestellt. Die Einweihungsfeier fand in Anwesenheit von König Ludwig I. statt. Auch in den folgenden Jahren richtete Schönborn in Gaibach Verfassungsfeiern aus.

Mit den vom König erlassenen Verfassungen von 1808 und 1818 wandelte Bayern sich zur konstitutionellen Monarchie. Die Verfassung war für ihre Zeit fortschrittlich. Sie enthielt Grundrechte und wurde zum Ausgangspunkt für die Entwicklung des modernen Parlamentarismus in Bayern. In der Bevölkerung wuchs der Wunsch nach mehr Mitbestimmungs- und Freiheitsrechten. Nach der Julirevolution 1830 in Frankreich jedoch stieg beim König das Misstrauen gegen eine erweiterte politische Beteiligung. 1832 wurden Forderungen nach liberalen und demokratischen Umgestaltungen zum Thema verschiedener Verfassungsfeiern, in Gaibach fand am 27. Mai wieder eine Feier mit mehreren Tausend Menschen statt.

Beim Gaibacher Fest 1832 war der Würzburger Bürgermeister Wilhelm Joseph Behr eine zentrale Figur. Er hielt eine Rede zum Wunsch nach einer Verfassungsreform im liberalen Sinne. Von ihm ging auch die Initiative aus, sich entsprechend an den König zu wenden. Nach dem Fest wurde Behr wegen Hochverrats zu Festungshaft verurteilt.

Das Gaibacher Fest entwickelte sich von einer Feier für die von oben verordnete Verfassung von 1818 zu einem Symbol für das Ringen um erweiterte politische Teilhabe. Die Bayerische Einigung e.V. & Bayerische Volksstiftung erinnert in Gaibach regelmäßig an die Verfassungstraditionen Bayerns.



Die Verfassung von 1818 – Freunde und Kritiker

„Wir wollen uns innigst freuen im Vorgefühle des reichen Segens dieser inhaltsvollen, guten Gabe. Zwar kein Sprung zum Ideale, […] unverkennbar jedoch ein sehr wesentlicher Fortschritt, eine passende Übergangsstufe zum Höhern, Bessern, in sich tragend alle Elemente zur Vollendung […]“
Wilhelm Joseph Behr über die Verfassung 1818

Wilhelm Joseph Behr
(1775–1851)

Behr wurde 1818 als Vertreter der Universität Würzburg in die bayerische Ständeversammlung gewählt, wo er zu einem führenden Kopf der liberalen Gruppierung wurde. 1821 wurde Behr Bürgermeister von Würzburg, was die Regierung zum Anlass nahm, ihm Professur und Abgeordnetenmandat zu entziehen. Für seine Rede beim Gaibacher Fest 1832 wurde er zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Begnadigungsversuche wurden abgelehnt, erst 1847 wurde der Rest der Strafe erlassen. 1848 wurde er in die deutsche Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche gewählt, wo er jedoch aus Altersgründen nur noch kurz wirken konnte.

Franz Erwein Graf von Schönborn
(1776–1840)

Schönborn begeisterte sich als Politiker für die Verfassung und war in regem Austausch mit dem Kronprinzen Ludwig, mit dem er auch die Liebe zur Kunst teilte. Noch 1831 zeigte sich das gute Einvernehmen zwischen den beiden: der nunmehrige König Ludwig I. sandte Schönborn einen Konstitutionstaler mit den Worten: „Ein inniger Verfassungsfreund schickt ihn einem anderen.“ Als Reichsrat wusste Schönborn aber auch von den wachsenden Differenzen zwischen der liberalen Opposition und dem König. Man kann davon ausgehen, dass er sich deshalb bei der Verfassungsfeier 1832 zurückhielt und die Vorbereitungen dem Festausschuss überließ.

Franz Ludwig von Hornthal
(1763-1833)

Mit Hornthal trat ein weiterer führender Kopf der fränkischen liberalen Bewegung als Redner beim Gaibacher Fest auf. In seinen Ausführungen würdigte er die Errungenschaften der Verfassung, verwies aber auch auf Bedrohungen für diese.
Hornthal war ab 1806 bayerischer Justizrat, von 1818 bis 1821 erster Bamberger Bürgermeister und zwischen 1819 und 1825 Abgeordneter in der bayerischen Ständeversammlung. Als Teil der liberalen Gruppierung war er mit seinen Veröffentlichungen auch von der Verschärfung der Pressezensur unter Ludwig I. betroffen. Aufsehen erregte sein abgewiesener Antrag, das Militär auf die Verfassung statt auf den König zu vereidigen.

Hoch hinaus mit Bürgermeister Heiko Bäuerlein.