1946
München
Große Aula der
Ludwig-Maximilians-Universität

  • Verfassung
  • Parlamentarismus
  • Grund- und Menschenrechte
  • Parteien
  • Wahlen

In der Großen Aula der LMU beriet ab Juli 1946 die Verfassunggebende Landesversammlung über die bis heute gültige Verfassung des Freistaats Bayern. Dort konstituierte sich dann auch der erste bayerische Nachkriegslandtag und wählte Hans Ehard zum Ministerpräsidenten.

„…die Segnungen des Friedens,
 der Menschlichkeit und des
Rechtes dauernd zu sichern…“

Die Große Aula der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) ist ein zentraler Ort für die Erneuerung von Staatlichkeit und Demokratie in Bayern nach dem Ende der NS-Herrschaft. Hier wurde die bis heute gültige Bayerische Verfassung erarbeitet.

Mit dem Kriegsende im Mai 1945 übernahmen die vier Siegermächte vorläufig die Regierungsgewalt. Die US-Militärregierung in Bayern bestellte zunächst den BVP-Politiker Fritz Schäffer als Ministerpräsidenten in Bayern, dann den Sozialdemokraten Wilhelm Hoegner, der schon im Schweizer Exil an Plänen zu einer neuen bayerischen Verfassung gearbeitet hatte. Er bekam im Februar 1946 den Auftrag zur Vorbereitung einer Verfassunggebenden Landesversammlung. Dazu wurde ein Vorbereitender Verfassungsausschuss konstituiert.

Im Juli 1946 konnte die Verfassunggebende Landesversammlung in der Aula der LMU ihre Arbeit aufnehmen. Es war die erste demokratisch gewählte Volksvertretung seit 1934. In zehn öffentlichen Plenarsitzungen entschied sie über die zukünftige Verfassung. Heiß diskutiert wurde die Einführung des Amtes eines bayerischen Staatspräsidenten und die Schaffung einer zweiten Kammer. Die Verfassung wurde am 1. Dezember 1946 in einem Volksentscheid mit einer Mehrheit von 70,6 Prozent angenommen.

Mit der Verfassung konstituierte sich Bayern als Volks-, Rechts-, Kultur- und Sozialstaat, der dem Gemeinwohl dient. Ein starker Landtag als Herz der parlamentarischen Demokratie, eine gestärkte Staatsspitze und -regierung sowie Elemente unmittelbarer Demokratie kennzeichnen die Verfassung. Gleichzeitig mit der Abstimmung über den Verfassungsentwurf wurde der erste Bayerische Landtag der Nachkriegszeit gewählt. Dessen konstituierende Sitzung fand ebenfalls in der Großen Aula der LMU statt.

Verfassung des Freistaates Bayern vom 26. Oktober 1946

Die aktuelle Verfassung des Freistaates Bayern


Verfassungsänderungen

Nur durch Volksentscheid kann die Bayerische Verfassung geändert werden. Von 1946 bis 2020 gab es 16 Änderungen. Zwei davon wurden durch ein Volksbegehren und 14 durch den Landtag initiiert. Stößt der Landtag eine Änderung an, wird der Bevölkerung ein Gesetzentwurf zum Volksentscheid vorgelegt. Wenn die Initiative von der Bevölkerung ausgeht, muss zuerst ein mit 25.000 Unterschriften unterstützter Antrag auf ein Volksbegehren gestellt und ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Bekommt das Volksbegehren die Unterstützung von zehn Prozent der Stimmberechtigten, geht es zur Stellungnahme an die Staatsregierung. Danach entscheidet der Landtag, ob er den Entwurf als Gesetz umsetzt oder ablehnt. Bei einer Ablehnung kommt es zum Volksentscheid durch die Bevölkerung.



Präsident Bernd Huber spricht über demokratische Ereignisse in der Ludwig-Maximilians-Universität.